Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://musikfest-bremen.de/ veröffentlichten Webauftritt der Musikfest Bremen gGmbH.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist überwiegend barrierefrei. Es werden überwiegend die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom Januar bis Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Die Unterseiten in Leichter Sprache sind von „Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.“ erstellt worden.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Dokumente
Teilweise sind PDF-Dokumente nicht vollumfänglich barrierefrei. Ältere PDFs werden von uns nicht nachträglich überarbeitet und sind teilweise nicht barrierefrei. Ebenso sind PDFs anderer Anbieter, auf die wir verlinken, oft nicht barrierefrei.

Videos
Für Videos können wir die Barrierefreiheit hier nicht garantieren. Wir bemühen uns, diese Inhalte barrierearm zu gestalten, indem wir sie entsprechend kennzeichnen werden.

Hx-Hierarchie
Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften (h1-h6) ist nicht immer korrekt.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt / zuletzt bearbeitet?

Diese Erklärung wurde am 06.06.2025 erstellt und am 23.07.2025 aktualisiert.

Barriere melden

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
info@musikfest-bremen.de

Feedback
Wenn Sie uns eine Barriere melden, benennen Sie idealerweise eine konkrete Unterseite (mit kompletter URL), auf der das Problem auftritt; außerdem Ihren Browser (Chrome, Safari, Firefox oder anderer) und Ihre Betriebssystem (Windows, iOS, Android oder anderes). Fügen Sie gern einen oder mehrere Screenshots bei – das erleichtert es uns, das Problem zu erkennen und abzustellen.

Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie uns eine Barriere gemeldet haben, wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben und die Barriere immer noch besteht, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.

Durchsetzungsstelle
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Am Markt 20
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Schlichtungsstelle
Gegebenenfalls können Sie bei der Schlichtungsstelle der Freien Hansestadt Bremen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.