Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikfest Bremen gGmbH für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Lieferungen von Eintrittskarten
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Versand und Reservierung
§ 4 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung
§ 5 Zahlungen
§ 6 Haftung, Schadenersatz
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
§ 8 Sonstige Regeln
§ 9 Schlussklauseln
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Lieferungen von Eintrittskarten. Für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Künstlerverträgen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Künstlerverträge der Musikfest Bremen gGmbH.
§ 2 Vertragsabschluss
Durch den Kauf von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (im folgenden Kunden genannt) und der Musikfest Bremen gGmbH (im Folgenden auch Veranstalter genannt), zustande.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, sobald der Kunde Eintrittskarten per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail bestellt. Mit der Bekanntgabe einer Reservierungsnummer durch die Musikfest Bremen gGmbH nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot des Kunden unter der den Vertrag auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist.
Sofern die Musikfest Bremen gGmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die mit der Musikfest Bremen gGmbH geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, jeder Kauf von Eintrittskarten bindend ist und zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten verpflichtet.
Der Kunde kann die Eintrittskarten nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben. Soweit der Kunde Wiederverkäufer ist und die Eintrittskarten weiterveräußert, handelt dieser nicht als Vertreter der Musikfest Bremen gGmbH.
§ 3 Versand und Reservierung
Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach fristgerechter Zahlung auf eigene Gefahr per Post übersandt. Soweit die Eintrittskarten dem Kunden nicht innerhalb der üblichen Post-Laufzeiten (zwei Werktage) zugehen, ist er verpflichtet, unverzüglich die Musikfest Bremen gGmbH zu informieren.
Für die Versendung per Post an den Endkunden erhebt die Musikfest Bremen gGmbH eine einmalige Versandkostenpauschale. Reservierte Karten müssen innerhalb von 8 Tagen bezahlt und abgeholt werden. Bei Abholung wird eine einmalige Reservierungskostenpauschale zu den Eintrittskarten erhoben. Dies gilt für Veranstaltungen jeglicher Art. Soweit die Musikfest Bremen gGmbH für Veranstaltungen eine Abendkasse durchführt, kann die Reservierung von Karten auch an die Abendkasse erfolgen. Die Karten müssen in diesem Fall bis spätestens 0,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
§ 4 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung
Für den Fall, dass eine Veranstaltung ausfällt, ist der Kunde berechtigt, sich den Kaufpreis ausschließlich gegen Rückgabe der Original-Eintrittskarte bis zu 2 Wochen nach dem Ausfall - ausschließlich bei seiner jeweiligen Vorverkaufsstelle - erstatten zu lassen. Weitergehende Ansprüche, wie z. B. die Rückerstattung der Versandkostenpauschale, Reise- oder Hotelkosten sind ausgeschlossen.
§ 5 Zahlungen
Soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung durch Überweisung, Barzahlung, Kreditkarte oder EC-Karte.
Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum des Veranstalters. Soweit die Bezahlung der Eintrittskarten nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt (bei Banküberweisung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Musikfest Bremen gGmbH), gilt der Vertrag zwischen Veranstalter und Kunden als nicht zustande gekommen. Die Musikfest Bremen gGmbH hat das Recht, die Eintrittskarten wieder in den freien Verkauf zu geben. Der Umtausch bzw. die Rücknahme von bezahlten oder garantierten Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Eine Haftung der Musikfest Bremen gGmbH kommt nur nach den Grundsätzen einer Eigenhaftung des Vertreters in Betracht. Ansprüche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, können nur gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden gegen die Musikfest Bremen gGmbH aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Musikfest Bremen gGmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden durch die Musikfest Bremen gGmbH in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Musikfest Bremen gGmbH ist berechtigt, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies notwendig ist.
Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die Musikfest Bremen gGmbH darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes der Musikfest Bremen gGmbH zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann von dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
§ 8 Sonstige Regeln
Besetzungs-, Programm- und sonstige Änderungen sowie veränderte Anfangszeiten vorbehalten.
Etwaige o.g. Änderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht grundsätzlich geändert wird.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem späteren, von der Musikfest Bremen gGmbH festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In vielen Fällen ist das erst zur Pause möglich.
Die Musikfest Bremen gGmbH behält sich vor, einzelne Veranstaltungen in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Besucher darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei der Musikfest Bremen gGmbH.
Das Fotografieren oder Aufzeichnen von Veranstaltungen auf Ton- und/oder Bildträgern ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und löst Schadenersatzpflichten aus.
Die Musikfest Bremen gGmbH behält sich vor, Besucher aus dem Veranstaltungsort zu weisen, falls die Veranstaltungen durch diese erheblich gestört werden. In diesem Fall hat der Besucher kein Recht auf Erstattung des Kartenpreises.
§ 9 Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.
Stand: 11.03.2024